Affiliate Marketing und Umsatzsteuer - Was musst du wissen?

17.04.2024 532 mal gelesen 0 Kommentare
  • Bei Affiliate Marketing musst du die Umsatzsteuer auf die Provisionen beachten, die du erhältst.
  • Die Umsatzsteuerpflicht hängt davon ab, ob du als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes handelst.
  • Bei internationalen Affiliate-Partnerschaften gelten spezielle Umsatzsteuerregelungen, die je nach Land variieren können.

Grundlagen des Affiliate Marketings und der Umsatzsteuer

Affiliate Marketing ist eine Methode, bei der Sie Produkte oder Dienstleistungen anderer Unternehmen auf Ihrer Webseite oder über soziale Medien bewerben. Sie erhalten eine Provision, wenn jemand über Ihre Affiliate-Links einen Kauf tätigt. Dieses Geschäftsmodell erfordert nicht nur ein gutes Verständnis für Marketingstrategien, sondern auch für die anfallenden steuerlichen Pflichten, speziell die Umsatzsteuer.

Die Umsatzsteuer, oft auch Mehrwertsteuer genannt, ist eine indirekte Steuer, die auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Im Kontext des Affiliate Marketings bedeutet das, dass die Provisionen, die Sie als Affiliate erhalten, grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig sein können. Dabei hängt die Behandlung von der Struktur Ihres Affiliate-Programms und Ihrem Standort sowie dem des Unternehmens, dessen Produkte Sie bewerben, ab.

Es ist entscheidend zu verstehen, dass Sie als Affiliate unter Umständen verpflichtet sind, Umsatzsteuer für Ihre Einnahmen zu berechnen, abzuführen und entsprechende Umsatzsteuermeldungen an Ihr zuständiges Finanzamt zu übermitteln. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes agieren.

Verstehen der Umsatzsteuerpflicht im Affiliate Marketing

Die Umsatzsteuerpflicht im Affiliate Marketing kann zunächst komplex erscheinen, aber sie lässt sich durch ein paar grundlegende Regeln besser verstehen. Wenn Sie als Affiliate Umsätze erzielen, sind diese unter bestimmten Umständen umsatzsteuerpflichtig.

Die Schlüsselkomponente hierbei ist der Ort der Leistung. Gemäß dem Umsatzsteuergesetz ist der Ort der Leistung dort, wo der Unternehmer tätig ist. Für digitale Produkte und Dienstleistungen, die häufig im Affiliate Marketing beworben werden, gilt der Leistungsort oft am Unternehmenssitz des Anbieters. Dies beeinflusst, welche Umsatzsteuerregelungen anwendbar sind.

Ein weiterer wichtiger Faktor ist das Reverse-Charge-Verfahren. Beim Verkauf an Unternehmen in einem anderen EU-Land übernimmt der Leistungsempfänger die Umsatzsteuerpflicht — der Affiliate muss in diesem Fall keine Umsatzsteuer auf seine Provisionen abführen, muss dies jedoch in seiner Umsatzsteuervoranmeldung entsprechend deklarieren.

Zum besseren Verständnis können folgende Regelungen als Beispiel dienen:

  1. Wenn ein in Deutschland ansässiger Affiliate von einem deutschen Unternehmen Provisionen für die Vermittlung erhält, sind diese Provisionen in Deutschland umsatzsteuerpflichtig und der Affiliate muss Umsatzsteuer abführen.
  2. Befinden sich sowohl der Affiliate als auch das Unternehmen in verschiedenen EU-Ländern, kommt in der Regel das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung. Der Affiliate muss in diesem Fall die Umsatzsteuer in seiner Umsatzsteuervoranmeldung angeben, schuldet sie aber nicht selbst.

Diese Grundlagen helfen, die eigene Steuerpflicht als Affiliate besser zu planen und rechtliche Fallstricke zu vermeiden.

Affiliate Marketing in Deutschland: Steuerliche Besonderheiten

In Deutschland unterliegt das Affiliate Marketing bestimmten steuerlichen Regelungen, die es von anderen Ländern unterscheiden können. Wenn Sie als Affiliate in Deutschland tätig sind, gibt es spezifische Aspekte, die Sie beachten müssen, um Ihre steuerlichen Pflichten korrekt zu erfüllen.

Registrierung eines Gewerbes: Jeder, der regelmäßig Einnahmen aus Affiliate Marketing erzielt, muss in Deutschland ein Gewerbe anmelden. Dies ist der erste Schritt, um steuerlich korrekt aufgestellt zu sein. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Steuernummer vom Finanzamt, die für alle geschäftlichen Aktivitäten verwendet wird.

Kleinunternehmerregelung: Diese Regelung ist besonders für Einsteiger im Affiliate Marketing attraktiv. Wenn Ihr Jahresumsatz im Vorjahr unter 22.000 EUR lag und im laufenden Jahr 50.000 EUR nicht übersteigt, können Sie von der Umsatzsteuer befreit werden. Dies vereinfacht die Buchführung und steuerliche Abwicklung erheblich.

Die Anwendung der Anlage GSE in der Einkommenssteuererklärung:

  • Affiliates müssen ihre Einkünfte aus Gewerbebetrieb in der Anlage G deklarieren.
  • Um die steuerlichen Absetzungen geltend zu machen, ist eine detaillierte Aufstellung der Betriebsausgaben erforderlich, die in der Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) eingetragen wird.

Neben den Besonderheiten bezüglich der Gewerbeanmeldung und Kleinunternehmerregelung sollten Affiliate Marketer in Deutschland auch beachten, dass die ordnungsgemäße Führung von Rechnungen eine wesentliche Rolle spielt. Die Rechnungen müssen alle gesetzlich geforderten Angaben enthalten und korrekt archiviert werden, um bei möglichen steuerlichen Prüfungen als Nachweis zu dienen.

Abschließend: Die Einhaltung der spezifischen steuerlichen Regelungen in Deutschland ist entscheidend, um mögliche Strafen zu vermeiden und das Affiliate Geschäft erfolgreich und nachhaltig zu führen. Eine sorgfältige Planung und Organisation der Buchhaltung sowie regelmäßige Updates über gesetzliche Änderungen sind unerlässlich.

Wie Affiliate Einnahmen korrekt versteuert werden

Die korrekte Versteuerung von Affiliate Einnahmen ist für die Einhaltung steuerrechtlicher Vorschriften essentiell. Hierbei sind einige wichtige Schritte zu beachten, die sicherstellen, dass alle Einkünfte ordnungsgemäß beim Finanzamt angegeben und versteuert werden.

Dokumentation der Einnahmen: Zentral für die Steuererklärung ist eine präzise Dokumentation aller Einnahmen. Dafür sollten sämtliche Zahlungseingänge, die aus Affiliate Marketing stammen, lückenlos erfasst werden.

Einordnung der Einkünfte: Affiliate Einnahmen werden rechtlich als Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit betrachtet. Diese sind in der Steuererklärung entsprechend zu deklarieren und benötigen eine spezielle Erfassung in den Formularen.

  1. Ermittlung des Gewinns: Der steuerpflichtige Gewinn setzt sich aus der Differenz aller Einnahmen und Ausgaben zusammen. Hierbei werden nur die betrieblich veranlassten Ausgaben berücksichtigt.
  2. Berechnung der Einkommenssteuer: Der ermittelte Gewinn wird zur Berechnung der Einkommenssteuer herangezogen. Der Steuersatz ist progressiv und hängt vom Gesamteinkommen ab.

Berechnungsbeispiel:

Einnahmen Ausgaben Gewinn
5.000 EUR 1.000 EUR 4.000 EUR

Hier beträgt der Gewinn 4.000 EUR. Wird dieser Betrag zur Bemessung der Einkommenssteuer herangezogen, ergibt sich die Steuerlast anhand des individuellen Steuersatzes.

Besonderheiten bei der Steuererklärung: Gewinne aus Affiliate Marketing müssen in der Anlage S der Steuererklärung aufgeführt werden.

Indem Sie diese Richtlinien befolgen, können Sie sicherstellen, dass Ihre Affiliate Einnahmen korrekt versteuert werden und potenzielle Strafzahlungen vermieden werden. Es ist ratsam, bei Unsicherheiten hinsichtlich der korrekten steuerlichen Behandlung einen Steuerberater zu konsultieren.

Umsatzsteuerliche Behandlung von Affiliate Provisionen

Die umsatzsteuerliche Behandlung von Affiliate Provisionen ist ein wichtiger Aspekt, der spezifische Kenntnisse erfordert, um Steuerpflichten korrekt zu erfüllen und rechtliche Probleme zu vermeiden. Es ist essentiell, die genauen Vorgänge und Regelungen zu verstehen, um Fehler in der Steuerdeklaration zu vermeiden.

Besteuerung von Affiliate Provisionen: Affiliate Provisionen werden üblicherweise als zusätzliches Einkommen angesehen und unterliegen daher der Umsatzsteuer. Der normale Steuersatz in Deutschland beträgt 19%. Dies bedeutet, dass auf die erhaltenen Provisionen 19% Umsatzsteuer aufgeschlagen und abgeführt werden muss.

Anwendung des Vorsteuerabzugs: Als registrierter Unternehmer im Affiliate Marketing haben Sie die Möglichkeit, die Vorsteuer, die auf Ihre Betriebsausgaben lastet, von der Umsatzsteuer, die Sie schulden, abzuziehen. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie zum Beispiel Werbematerialien einkaufen, die Sie zur Förderung der Affiliate Produkte verwenden.

  1. Berechnung der Umsatzsteuer auf die Provisionen:
  • Erhaltene Provision: 100 EUR
  • Anwendbarer Umsatzsteuersatz: 19%
  • Zu zahlende Umsatzsteuer: 100 EUR × 0,19 = 19 EUR
  • Berechnung des Vorsteuerabzugs:
    • Zahlungen für Werbematerialien (inkl. Umsatzsteuer): 50 EUR
    • Zu erstattende Vorsteuer: 50 EUR / 1,19 × 0,19 ≈ 8 EUR

    Das Ergebnis der obigen Berechnung zeigt, wie die Umsatzsteuer auf die Provisionen erhoben wird und wie der Vorsteuerabzug angewendet wird, um die tatsächliche Steuerlast zu mindern.

    Wichtiger Hinweis: Besonders bei internationalen Transaktionen können unterschiedliche Regelungen zur Umsatzsteuerpflicht Anwendung finden. Es ist unabdingbar, sich über die spezifischen Regelungen in den jeweiligen Ländern zu informieren und diese korrekt anzuwenden.

    Die sorgfältige Beachtung dieser Richtlinien hilft, die umsatzsteuerliche Behandlung von Affiliate Provisionen fehlerfrei zu gestalten und unerwünschte steuerliche Prüfungen zu vermeiden.

    Kleinunternehmerregelung und Affiliate Marketing

    Die Kleinunternehmerregelung kann für viele Beginner im Affiliate Marketing eine attraktive Option sein, da sie die Umsatzsteuerverwaltung erheblich vereinfacht. Verständnis und korrekte Anwendung dieser Regelung sind entscheidend, um von ihren Vorteilen profitieren zu können, ohne gegen steuerrechtliche Vorgaben zu verstoßen.

    Grundlagen der Kleinunternehmerregelung: Diese Regelung ist im §19 UStG verankert und richtet sich an Unternehmer, deren Umsatz im vorherigen Kalenderjahr 22.000 EUR nicht überschritten hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 EUR nicht überschreiten wird. Kleinunternehmer müssen auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und führen diese auch nicht an das Finanzamt ab.

    Vorteile für Affiliate Marketer: Die Entscheidung für die Kleinunternehmerregelung kann die Buchführung vereinfachen und den administrativen Aufwand reduzieren. Insbesondere für Neustarter oder Nebenberufler im Affiliate Marketing bietet sich diese Option an, da sie weniger buchhalterischen Aufwand bedeutet:

    • Keine regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldungen notwendig.
    • Vereinfachte Rechnungsstellung ohne Umsatzsteuerausweis.

    Voraussetzungen und Meldepflichten: Um von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch zu machen, müssen Affiliate Marketer diese Wahl dem Finanzamt mitteilen und alle Voraussetzungen erfüllen. Dies beinhaltet die genaue Überwachung der Umsatzgrenzen:

    Umsatz im vorherigen Jahr ≤ 22.000 EUR und erwarteter Umsatz im laufenden Jahr ≤ 50.000 EUR.

    Berechnungsbeispiel:

    Jahr Umsatz Kleinunternehmerstatus
    2022 18.000 EUR Ja
    2023 Erwartung: 48.000 EUR Ja

    Dieses Beispiel zeigt, dass der Affiliate Marketer als Kleinunternehmer eingestuft wird, solange die Umsatzgrenzen nicht überschritten werden.

    Entscheidung überdenken: Sollten Sie als Affiliate Marketer feststellen, dass Sie die Umsatzgrenzen überschreiten, ist es erforderlich, den Status zu überdenken und ggf. normale umsatzsteuerliche Pflichten anzunehmen. Eine regelmäßige Überprüfung der Einkünfte ist daher empfehlenswert.

    Durch das Verständnis und die korrekte Anwendung der Kleinunternehmerregelung können Affiliate Marketer nicht nur ihre steuerlichen Pflichten vereinfachen, sondern auch ihre operativen Kosten senken.

    Häufige Fehler bei der Umsatzsteuer im Affiliate Marketing vermeiden

    Im Affiliate Marketing können einige häufige Fehler in Bezug auf die Umsatzsteuer auftreten, die leicht zu vermeiden sind, wenn man sich der gängigen Stolpersteine bewusst ist. Eine korrekte Umsatzsteuerhandhabung schützt vor nachteiligen Steuernachforderungen und Zinsen.

    Unzureichende Dokumentation: Eine lückenlose Dokumentation aller Transaktionen ist unerlässlich. Fehlerhafte oder fehlende Belege können bei einer Steuerprüfung zu Problemen führen. Es ist wichtig, alle Einnahmen und Ausgaben akribisch zu dokumentieren.

    • Rechnungen und Zahlungsnachweise aufbewahren.
    • Verträge und Vereinbarungen mit Werbepartnern archivieren.

    Nichtanwendung des Reverse-Charge-Verfahrens: Das Reverse-Charge-Verfahren findet Anwendung, wenn Dienstleistungen an Unternehmen außerhalb Deutschlands, aber innerhalb der EU erbracht werden. Der Leistungsempfänger wird in diesem Fall zum Steuerschuldner. Diese Regelung richtig anzuwenden verhindert Fehler in der Umsatzsteuererklärung.

    Verwechslung mit Kleinunternehmerstatus: Der Kleinunternehmerstatus befreit von der Pflicht, Umsatzsteuer zu erheben, allerdings nur bis zu einem Umsatz von 22.000 EUR im vorherigen Jahr. Wer dennoch fälschlicherweise nach Überschreiten dieser Grenze keine Umsatzsteuer ausweist, riskiert Sanktionen.

    Beispielrechnung: Wenn ein Affiliate im Vorjahr 25.000 EUR umgesetzt und irrtümlich weiterhin als Kleinunternehmer agiert, könnte folgende Nachforderung entstehen:

    Umsatz: 25.000 EUR · 0.19 ¹ (USt-Satz 19%) = 4.750 EUR

    Fehlerhafte Steuersätze: Besonders bei internationalen Geschäften kann es zu Verwirrungen bezüglich der anzuwendenden Steuersätze kommen. Es ist wichtig, in jedem Fall die lokal geltenden Umsatzsteuervorschriften anzuwenden.

    1. Überprüfen Sie stets die aktuelle Gesetzgebung bezüglich Umsatzsteuer.
    2. Nutzen Sie Beratungsangebote von Steuerberatern oder spezialisierten Dienstleistern.

    Durch sorgfältige Beachtung dieser Punkte lassen sich die häufigsten Fehler bei der Handhabung der Umsatzsteuer im Affiliate Marketing vermeiden.

    Schlussfolgerungen: Wichtige Tipps für Affiliate Marketer

    In der komplexen Welt des Affiliate Marketings ist es entscheidend, sich kontinuierlich mit den rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen auseinanderzusetzen. Folgende Schlussfolgerungen und Tipps sollen Ihnen helfen, Ihre Affiliate-Aktivitäten optimal und gesetzeskonform zu gestalten.

    Regelmäßige Weiterbildung: Steuerrechtliche Bestimmungen und Marketingpraktiken ändern sich stetig. Regelmäßige Weiterbildung hilft, up-to-date zu bleiben und Ihre Affiliate-Strategien entsprechend anzupassen.

    Organisation und Dokumentation: Eine präzise und gut organisierte Dokumentation aller geschäftlichen Vorgänge ist unerlässlich. Dies erleichtert nicht nur die Steuererklärung, sondern auch die Überprüfung der Geschäftsentwicklung.

    • Verwenden Sie Buchhaltungssoftware, um Einnahmen und Ausgaben übersichtlich zu verwalten.
    • Erstellen Sie regelmäßige Backups Ihrer Geschäftsdaten.

    Kompetente Beratung: Ziehen Sie Fachleute hinzu, besonders wenn komplexe steuerliche Fragen auftreten. Ein Steuerberater kann wertvolle Unterstützung bieten und Sie vor finanziellen und rechtlichen Nachteilen schützen.

    "Ein kluger Mann macht nicht alle Fehler selbst. Er gibt auch anderen eine Chance." — Winston Churchill

    Compliance sicherstellen: Verstöße gegen steuerrechtliche oder wettbewerbsrechtliche Bestimmungen können zu beträchtlichen Bußgeldern führen. Stellen Sie sicher, dass Sie alle gesetzlichen Anforderungen einhalten, inclusive der korrekten Ausweisung von Werbelinks als solche.

    Optimierung und Testen: Testen Sie verschiedene Marketingstrategien und -werkzeuge, um herauszufinden, was am besten funktioniert. Die kontinuierliche Optimierung Ihrer Kampagnen kann die Effektivität Ihres Affiliate-Geschäfts erheblich steigern.

    Diese Tipps bieten eine solide Basis für den Erfolg im Affiliate Marketing. Bei konsequenter Anwendung können Sie potenzielle Risiken minimieren und Ihre geschäftlichen Erfolge maximieren. Denken Sie daran, dass im Affiliate Marketing wie in jedem Geschäftsfeld die Kombination aus Wissen, Organisation und professioneller Beratung der Schlüssel zum Erfolg ist.


    Häufig gestellte Fragen zur Umsatzsteuer im Affiliate Marketing

    Muss ich als Affiliate Marketer Umsatzsteuer zahlen?

    Ja, wenn Sie als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes agieren, sind Ihre Einnahmen aus Affiliate Marketing in der Regel umsatzsteuerpflichtig. Dies gilt insbesondere, wenn Sie über die Kleinunternehmergrenze kommen.

    Was ist das Reverse-Charge-Verfahren im Affiliate Marketing?

    Das Reverse-Charge-Verfahren ist eine Umsatzsteuerregelung, die angewendet wird, wenn Sie als deutscher Affiliate für Unternehmen in anderen EU-Ländern tätig sind. Dabei wird die Umsatzsteuerschuld auf den Leistungsempfänger übertragen.

    Kann ich die Kleinunternehmerregelung als Affiliate nutzen?

    Ja, die Kleinunternehmerregelung kann von Affiliate Marketern genutzt werden, sofern der Gesamtumsatz des Vorjahres 22.000 EUR nicht überstieg und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 EUR nicht überschreiten wird.

    Wie sollte ich Affiliate Einnahmen in der Umsatzsteuererklärung angeben?

    Affiliate Einnahmen sollten transparent und genau in Ihrer Umsatzsteuererklärung dokumentiert werden. Es ist wichtig, alle relevanten Informationen, einschließlich der Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens, korrekt anzugeben.

    Welche Dokumente benötige ich für die Umsatzsteuer beim Affiliate Marketing?

    Sie benötigen detaillierte Aufzeichnungen aller Ihrer Affiliate-Transaktionen, einschließlich Einnahmebelegen, Rechnungen und ggf. Verträge. Diese Dokumente dienen als Nachweis Ihrer Umsatzsteuerpflicht und sind bei eventuellen Prüfungen unerlässlich.

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    Wir berichten über Erfahrungswerte mit entsprechenden Anbietern und erhalten hierfür gemäß der Partnerkonditionen auch Provisionen. Unsere Testberichte basieren auf echten Tests und sind auch via Screenshot dokumentiert. Ein Nachweis kann jederzeit eingefordert werden.

    Zusammenfassung des Artikels

    Affiliate Marketing beinhaltet das Bewerben fremder Produkte oder Dienstleistungen gegen Provision, wobei die Umsatzsteuerpflicht der Einnahmen von Standort und Struktur des Affiliate-Programms abhängt. In Deutschland müssen Affiliates ein Gewerbe anmelden, können unter Umständen von der Kleinunternehmerregelung profitieren und müssen ihre Einkünfte korrekt versteuern sowie steuerliche Dokumentationen sorgfältig führen.

    Nützliche Tipps zum Thema:

    1. Überprüfe, ob du als Affiliate unter die Kleinunternehmerregelung fällst und nutze diese Möglichkeit, um deinen administrativen Aufwand zu reduzieren.
    2. Informiere dich über das Reverse-Charge-Verfahren, insbesondere wenn du mit Unternehmen in anderen EU-Ländern zusammenarbeitest, um Fehler in der Umsatzsteuerdeklaration zu vermeiden.
    3. Achte darauf, dass du alle Einnahmen aus Affiliate Marketing korrekt dokumentierst und in deiner Steuererklärung angibst, um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden.
    4. Verwende professionelle Buchhaltungssoftware und Beratungsdienste, um die Komplexität der steuerlichen Anforderungen im Affiliate Marketing zu managen.
    5. Bleibe stets informiert über aktuelle Änderungen im Umsatzsteuerrecht und passe deine Geschäftspraktiken entsprechend an, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

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